Bleaching/ Bleichen

Ein schönes Lachen mit weißen Zähnen wird in unseren Breitengraden noch immer mit Attraktivität und Erfolg gleichgesetzt.
Leider können Zähne im Laufe des Lebens durch Medikamente und Erkrankungen dunkler werden und unschöne Verfärbungen erhalten. Solche Verfärbungen sind durch eine Professionelle Zahnreinigung nicht zu entfernen.
Durch hochwirksame Bleichmittel, meistens wird Carbamidperoxid verwendet, werden durch Sauerstofffreisetzung zahnschonend Verfärbungen auf der Zahnoberfläche und in den äußeren Schmelzschichten aufgehellt.
Für das Bleichen von vitalen, lebenden Zähnen wird folgende Technik gewählt:
  • In der Praxis wird zuvor das Zahnfleisch mit einer sich erhärtenden Paste geschützt und dann das Bleaching-Gel auf die Zähne aufgetragen und mit einer Speziallampe aktiviert. Die Behandlungsdauer hängt von der Stärke der Verfärbungen ab. Diese Behandlung kann durch eine geschulte Propyhlaxehelferin ausgeführt werden.
Für das Bleichen bei devitalen, abgestorbenen oder wurzelbehandelten Zähnen wird direkt im Zahn gebleicht. Devitale Zähne sind typischerweise gräulich verfärbt.
  • Beim internen Bleaching wird schmerzlos ein kleiner Zugang zum Wurzelkanal des verfärbten und wurzelbehandelten Zahnes geschaffen, in den das Bleichmittel eingebracht wird. Der Zahn wird von innen aufgehellt und erhält seine ursprüngliche Zahnfarbe zurück. Diese Behandlung bleibt dem Zahnarzt vorbehalten.
Was sonst noch über Bleaching zu wissen ist:
  • Der Zahnarzt entscheidet abhängig von Verfärbungsursache, Farbe der Zähne und Grad der Verfärbung in welcher Wirkstoffkonzentration und Behandlungsdauer die Behandlung durchzuführen ist.
  • Vor einem Bleaching sollte immer eine professionelle Zahnreinigung erfolgen bei der die Zähne auf freiliegende Zahnhälse kontrolliert werden.
  • Kronen, Brücken und Füllungen verändern ihre Farbe beim Bleichen nicht! Sollten sich bereits dunklere Füllungen an den Zähnen befinden, die nach dem Bleaching ästhetisch störend sind, müssen sie auf eigene Kosten ausgetauscht werden. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall keinen Zuschuss !
  • Während oder nach einem Bleaching kann es zu vorübergehenden Empfindlichkeiten der Zähne und Mundschleimhaut gegenüber Wärme/Kälte oder Süßes/Saures auftreten. Tragen Sie in diesen Fällen vorbeugend ein mildes Fluoridgel auf, dass diese Überempfindlichkeiten reduziert.
  • Versuchen Sie in den ersten Wochen nach einem Bleaching auf färbende Speisen und Getränke ( Rotwein, Tee, Kaffee) zu verzichten und wenn möglich das Rauchen zu reduzieren. Säurehaltige Getränke und Zitrusfrüchte sollten ebenso einige Tage aus Ihrem Speiseplan gestrichen werden.
  • Die Länge des Behandlungserfolges ist sehr an ihre individuelle Lebensgewohnheit gekoppelt und kann zwischen einem Jahr und vier Jahre andauern. Eine erneute Aufhellung ist möglich und erfordert in der Regel weniger Aufwand als bei einer Erstbehandlung.

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